Psychotherapie-Einzelstunden: RAHMENVEREINBARUNGEN
1) Alles was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden.
2) Der äußere Rahmen der Therapie besteht aus kontinuierlichen, regelmäßigen Einzelstunden (ein- oder zweimal wöchentlich). Urlaube oder andere Unterbrechungen werden von beiden Seiten rechtzeitig vorher angekündigt. Von meiner Seite finden i.a. keine Stunden während der Schulferien statt und darüber hinaus kann es manchmal durch Seminarverpflichtungen zu Verschiebungen oder Ausfällen kommen.
3) Für eine Einzelstunde (Dauer: 50 Minuten/60 Minuten) ist ein Honorar von 125,-/150,- zu bezahlen. Der Zahlungsmodus (jede Stunde, einmal im Monat,...) wird individuell vereinbart. In Ausnahmefällen kann bei entsprechender Begründung, auf begrenzte Zeit, ein ermäßigter Sozialtarif vereinbart werden.
4) Im Falle einer entsprechenden Indikation ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Aktuelle Tarife bitte bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
5) Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Krankheit, bis 24h vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird nicht oder knapper abgesagt, ist die Stunde zu bezahlen, da ich diese nicht so schnell an andere vergeben kann und diese auch speziell für Sie reserviert ist. Für versäumte Stunden ist keine Refundierung durch die Kasse möglich. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
(Online und Telefonstunden sind bei Begründung möglich- zB bei Krankheit, wenn sie in der Lage sind. Ansonsten gilt die Absageregelung).
6)längere Telefonate zwischen den reservierten Stunden müssen mit mir vereinbart werden und sind kostenpflichtig. Ausgenommen: Terminabsagen, Terminverschiebungen,kurze Fragen oder kurze Infos wie zB dass Sie zu spät kommen werden
7) Am Beginn wird eine Probezeit von 5 Stunden vereinbart. Nach diesen 5 Stunden besprechen wir den ersten Verlauf und ein Antrag an die Kasse für weitere Stunden kann gestellt werden. Wenn keine Indikation für Teilrefundierung besteht, muss kein Antrag gestellt werden und wir arbeiten weiter an den Themen die Sie mitbringen.
8) Das Therapieende wird in der Regel gemeinsam entschieden. Dafür sind 2-3 Abschlussstunden vorgesehen.
Datum: Unterschrift: